Hygienekonzept zum Ablauf von Bestattungen unter Berücksichtigung der coronabedingten Schutzmaßnahmen auf dem evangelisch-lutherischen Friedhof Sickershausen
Auf der Basis der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 (BayMBt. 2020 Nr. 240, BayRS 2126-1-8-G) beschließt der Kirchenvorstand am 28. Mai 2020 folgendes Konzept:
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